Um unseren Tierrechtskongress möglichst ohne Massenansteckungen zu bewältigen, haben wir ein Hygienekonzept entwickelt. Dieses ist einzig und allein dazu gedacht uns und unsere Mitmenschen zu schützen. Wir bitten alle Teilnehmenden dringlich sich an die Vorgaben zu halten. Bei mutwilliger Missachtung der Regeln behalten wir uns vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen.
Wir werden uns für das Hygienekonzept der Veranstaltung sowohl an die allgemeinen Vorgaben der Stadt Leipzig halten, als auch das Konzept der Location (Conne Island) mit einbeziehen.
Abhängig von den zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien, werden wir das Hygienekonzept unter Umständen auch kurzfristig noch anzupassen. Grundsätzlich gilt aber, dass wir bei Krankheit und/oder Symptomen, die mit COVID-19 einhergehen, keinen Einlass zum Kongress gewähren – auch wenn der jeweilige Schnelltest gegen eine Erkrankung spricht. Ein tagesaktueller negativer PCR-Test hingegen wird als ausreichend angesehen, um eine Corona-Erkrankung auszuschließen und der Eintritt kann erfolgen. Es bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.
Zum aktuellen Stand lautet unser Hygienekonzept wie folgt: Personen mit vollständigem Impfschutz, genese Personen mit entsprechendem Nachweis oder tagesaktuell Getestete mit entsprechender Bescheinigung dürfen den Tierrechtskongress besuchen. Sollte es die aktuelle Lage im Oktober notwendig machen, behalten wir uns vor eine allgemeine Testpflicht für alle einzuführen. Vor Ort wird es in jedem Fall einen Stand für Schnelltests zum Selbstkostenpreis geben. Außerdem wird es mehrere Stationen geben, an denen die Händedesinfektion kostenlos möglich ist. Wir bitten darum, die gängigen Schritte bei der Handhygiene (waschen mit Seife und anschließende Desinfektion) zu befolgen.
Als Obergrenze gilt derzeit eine Personenanzahl von 250. Die eingelassenen Personen müssen einer Kontaktnachverfolgung zustimmen, die primär über die Corona-Warn-App durchgeführt wird. Wer alternativ seine Kontaktdaten auf Papier hinterlassen möchte, kann das am Einlass auf einem vorbereiteten Formular tun. Diese Daten werden nach 4 Wochen vernichtet.
Auf dem gesamten Gelände gilt, dass 1,5 Meter Abstand wenn möglich einzuhalten sind. Maßnahmen zur Lenkung des Besucherstroms werden von uns getroffen. Sitzgelegenheiten und Stände werden ebenfalls mit Abstand aufgestellt sein. Ist die Einhaltung der Abstandsregel nicht machbar, ist das Tragen einer Maske (draußen auch Alltagsmaske zulässig) vorgeschrieben. In den Innenräumen (Vortragssaal, Toiletten etc.) gilt das grundsätzliche Gebot eine medizinische Maske zu tragen. Dazu zählen OP-Masken, FFP-2-Masken oder Äquivalente dazu. Die Räumlichkeiten werden von uns regelmäßig gelüftet.
Im Bereich der Gastronomie werden ebenso Maßnahmen getroffen, die Hygieneregeln einzuhalten.
https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/gesundheit/neuartiges-coronavirus-2019-n-cov/hygienekonzept/
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html